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Die Mitteilung über die Teilnahme an internationalen Unternehmensgruppen ist bis 31.08.2021 vorzulegen!

10.08.2021
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Das Team der OOO „Sterngoff Audit“ erinnert daran, dass russische Organisationen, die einer internationalen Unternehmensgruppe (nachstehend MGK) angehören, verpflichtet sind, jedes Jahr eine Mitteilung über ihre MGK-Teilnahme vorzulegen, wenn der konsolidierte Erlös der Gruppe in einem Finanzjahr höher ist als:

  • 50 Milliarden Rubel für MGK mit einer in Russland eingetragenen Muttergesellschaft

oder

  • ~ 750 Mio. Euro, wenn als Muttergesellschaft eine ausländische Organisation auftritt (das genaue Limit wird vom entsprechenden ausländischen Staat festgesetzt).

Die Mitteilung ist an die Steuerbehörde spätestens 8 Monate nach dem Ende der Rechenschaftsperiode zu richten, d.h. die Mitteilung über 2020 ist bis 31.08.2021 vorzulegen.

Für die Nichteinhaltung der Vorlagefrist oder für falsche Angaben in der Mitteilung wird eine Strafe in Höhe von 50.000 Rubel auferlegt. Wenn der Steuerpflichtige eine korrigierte Mitteilung liefert bevor er erfahren hat, dass Kontrolleure Unrichtigkeiten entdeckt haben, wird die Strafe wegfallen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass jetzt im Unterschied zu vorigen Perioden, wo wegen der Neuheit des Gesetzes keine Strafen auferlegt wurden, Strafen für eine nicht termingerechte Vorlage der Mitteilung über 2020 in vollem Umfang verwendet werden.

Spezialisten der OOO „Sterngoff Audit“ werden Ihnen in dieser Frage gerne helfen und bei Ihrer Muttergesellschaft Daten zum konsolidierten Erlösbetrag anfragen um zu verstehen, ob die russische OOO verpflichtet ist, diese Mitteilung vorzulegen. Ihre Anfrage können Sie bitte an info@sterngoff.com richten.