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Die Praxis der Aussetzung von Registrierungsmaßnahmen durch die Steuerbehörden

20.04.2021
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Unser Team macht darauf aufmerksam, dass in diesem Jahr mit dem Wechsel des Generaldirektors Fälle von Aussetzung von Registrierungsmaßnahmen häufiger geworden sind.

In diesem Jahr begannen die Steuerbehörden, die Registrierung ausländischer Staatsbürger, die zum Geschäftsführer ernannt wurden, auszusetzen.

 Die Steuerbehörden begründen die Aussetzung der Registrierungsmaßnahmen damit, dass Maßnahmen zur Überprüfung der Richtigkeit der im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen enthaltenen Informationen durchgeführt werden müssen, da die in den zur Registrierung eingereichten Unterlagen enthaltenen Informationen nicht mit den Informationen übereinstimmen in den von der Steuerbehörde gehaltenen Dokumenten enthalten sind und dem Antragsteller die Bereitstellung von Dokumenten und Erläuterungen anbieten, wobei die Annahme widerlegt wird, dass die im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen enthaltenen Informationen unzuverlässig sind.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass derzeit die Möglichkeit besteht, Registrierungsmaßnahmen bis zu 30 Tagen auszusetzen (Ziffer 4.4. Artikel 9 des Föderalgesetzes „Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern“). Wir empfehlen Ihnen, diese Tatsache bei der Erörterung und Ausarbeitung von Unternehmensentscheidungen zu berücksichtigen.

Die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Sterngoff Audit“ beantwortet alle Ihre Fragen per E-Mail an info@sterngoff.com.