Ab dem 1. September 2025 treten neue Vorschriften zur Vergütung von Nachtarbeit in Kraft, geregelt durch den Regierungsbeschluss Nr. 436 vom 04.04.2025. Das Dokument gilt bis zum 1. September 2031 und hebt den bisherigen Beschluss Nr. 554 vom 22.07.2008 auf.
Wichtige Änderungen
Die wichtigste Neuerung ist die Einführung eines Mindestzuschlags für jede Stunde Nachtarbeit (von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr). Dieser Zuschlag beträgt mindestens 20% des Stundenlohns oder des Gehalts des Arbeitnehmers.
Arbeitgeber können einen höheren Zuschlag für Nachtschichten festlegen.
Was ist zu tun
Ähnlich wie bei den Regelungen zu Dienstreisen müssen Arbeitgeber ihre betrieblichen Regelungen aktualisieren — alte Verweise auf den Beschluss Nr. 554 sind durch Verweise auf den neuen Beschluss Nr. 436 zu ersetzen.