Neue Regelung zur Nachtarbeitsvergütung ab dem 1. September 2025 - Sterngoff Audit %
„Sterngoff Audit“ verwendet Cookies (Dateien mit Daten zu früheren Besuchen der Website), um Dienste und Benutzerfreundlichkeit zu personalisieren. Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten ernst – lesen Sie die Bedingungen und Grundsätze ihrer Verarbeitung.

Neue Regelung zur Nachtarbeitsvergütung ab dem 1. September 2025

25.08.2025
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Ab dem 1. September 2025 treten neue Vorschriften zur Vergütung von Nachtarbeit in Kraft, geregelt durch den Regierungsbeschluss Nr. 436 vom 04.04.2025. Das Dokument gilt bis zum 1. September 2031 und hebt den bisherigen Beschluss Nr. 554 vom 22.07.2008 auf.

Wichtige Änderungen

Die wichtigste Neuerung ist die Einführung eines Mindestzuschlags für jede Stunde Nachtarbeit (von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr). Dieser Zuschlag beträgt mindestens 20% des Stundenlohns oder des Gehalts des Arbeitnehmers.

Arbeitgeber können einen höheren Zuschlag für Nachtschichten festlegen.

Was ist zu tun

Ähnlich wie bei den Regelungen zu Dienstreisen müssen Arbeitgeber ihre betrieblichen Regelungen aktualisieren — alte Verweise auf den Beschluss Nr. 554 sind durch Verweise auf den neuen Beschluss Nr. 436 zu ersetzen.

Weitere Nachrichten
Alle Nachrichten
Neuigkeiten in der Rechtsprechung
Änderungen im Personalwesen ab dem 1. September 2025
Neuigkeiten in der Rechtsprechung
Neue Regelung zur Nachtarbeitsvergütung ab dem 1. September 2025
Neuigkeiten in der Rechtsprechung
Neues zur materiellen Haftung