Wenn eine Gesellschaft den internationalen Markt erschließen will, wird sie für die Zusammenarbeit mit ausländischen Geschäftspartnern die Rechnungslegung nach IFRS unbedingt brauchen. Die Verwendung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS ist in vielen europäischen Ländern obligatorisch.
Gemäß dem föderalen Gesetz vom 27.07.2010 Nr. 208-FS „Über konsolidierte Finanzberichterstattung“ ist für Unternehmen mit einer konsolidierten Struktur die Prüfung der finanziellen Rechnungslegung nach IFRS vorheschrieben.
Der Einsatz von IFRS macht Finanzberichte vergleichbar und nützlich für Wirtschaftsentscheidungen. Die Finanzberichte nach IFRS enthalten Informationen über die früheren Finanzergebnisse und aktuelle Finanzsituation und erlauben eine Einschätzung von Entwicklungsperspektiven sowie künftigen Risiken.
Unsere Spezialisten legen den Kunden einen ausführlichen Bericht vor.
Die von unserer Gesellschaft vorgenommene Prüfung der Rechnungslegung nach IFRS enthält die Prüfung des kompletten Rechnungslegungspakets nach IFRS nicht nur für einzelne Unternehmen, sondern für die gesamte Unternehmensgruppe (konsolidierte Berichterstattung oder Konzernabschluss).
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