„Sterngoff Audit“ verwendet Cookies (Dateien mit Daten zu früheren Besuchen der Website), um Dienste und Benutzerfreundlichkeit zu personalisieren. Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten ernst – lesen Sie die Bedingungen und Grundsätze ihrer Verarbeitung.

Prüfung der Zollgebühren

Lizenzgebühren und Zollwert

In letzter Zeit wurde die derzeitige Praxis der Zollbehörden lebhaft diskutiert, Lizenzgebühren in den Zollwert der importierten Waren einzubeziehen.

Warum ist dieses Thema
jetzt relevant geworden?

Die Rechnungskammer der Russischen Föderation hat ein Bericht über die Inspektion des Föderalzolldienstes veröffentlicht (1bbb4139914f4f2e51e0edb565f19647.pdf) (ach.gov.ru), indem die Daten des Föderalsteuerdienstes zu Lizenzgebühren, die bei der Berechnung der Gewinnsteuer zum Abzug herangezogen wurden, und die Daten des Föderalzolldienstes zu Lizenzgebühren verglichen, die im Zollwert enthalten waren. Auf dieser Grundlage ergab sich ein signifikanter Unterschied.
Außerdem prüfte die Rechnungskammer die Ansätze zur Zollkontrolle in dieser Angelegenheit und kam zu dem Schluss, dass die Zollbehörden nicht über ausreichende Informationen zu Lizenzgebühren verfügen, nämlich:
– Das Interne Kontrollsystem ist nicht ausgearbeitet
– Es werden nur wenige Zollinspektionen durchgeführt

Fazit: Die Rechnungskammer hat dem Föderalzolldienst empfehlt, die Nichteinbeziehung von Lizenzgebühren in den Zollwert nach Angaben des Föderalsteuerdienstes der Russischen Föderation aktiver zu prüfen.

In welchen Fällen müssen
Lizenzgebühren im Zollwert
enthalten werden?

Kurz erfassend: in jenen, in denen es unmöglich ist, Waren zu kaufen, ohne sie zu bezahlen, und wenn sie sich auf importierte Waren beziehen.
Die etablierte Rechtspraxis hat diese Bedingungen jedoch ernsthaft überarbeitet:
Zum Beispiel ist dieses Problem trotz der Tatsache, dass es formal in Bezug auf Lizenzgebühren, Zahlungen für Know-how und Franchise-Unternehmen nicht so eindeutig ist, in der Rechtsprechung bereits eine Reihe von Fällen, die dies bei Zahlungen zugunsten einer Muttergesellschaft belegen oder ein verbundenes Unternehmen, das Föderalsteuerdienst enthält den Zollwert aller genannten Zahlungen für geistiges Eigentum. In Gefahr sind sowohl diejenigen, die Lizenzgebühren an die Muttergesellschaften zahlen, als auch diejenigen, die diese an die Gruppe zahlen. Und sogar landwirtschaftliche Erzeuger, die Lizenzgebühren für das Recht auf Fortpflanzung zahlen.

Welche Unternehmen
werden davon betroffen?

– Unternehmen, die Fertigwaren importieren und vertreiben
– Produktionsunternehmen, deren Import ausländische Rohstoffe, Geräte und Komponenten sind.

Zollinspektionen werden momentan sowohl für Unternehmen eingeleitet, die keine Lizenzgebühren im Zollwert enthalten, als auch für Unternehmen, die Lizenzgebühren teilweise oder vollständig enthalten. Die Zollbehörden ziehen auch die Geschäftsleiter zur Rechenschaft: administrative und manchmal strafrechtliche Haftung.

Unser Team ist bereit,
diesbezüglich umfassende
Unterstützung zu leisten, nämlich:

Ausarbeitung der Lizenzvereinbarung und im Allgemeinen Beziehungen zur Lieferung von Waren, um die Zollbehörden zu überzeugen, dass die Lizenzgebühren sich nicht auf importierte Waren beziehen und nicht der Einbeziehung in den Zollwert unterliegen, sowie eine inhaltliche Analyse durchzuführen:
– Lizenzvereinbarungen;
– den Umfang der Gewährung von Rechten an Objekten des geistigen Eigentums;
– die Umstände der Einfuhr von Waren und deren Verwendung.

Zusätzlich können wir:
• das Unternehmen auf die Zollkontrolle vorbereiten;
• bei der Beantwortung der Anfragen der Zollbehörden helfen;
• angemessene Wiedersprüche gegen das Prüfungsprotokoll vorbereiten.