Sehr geehrte Damen und Herren!
Sterngoff Audit informiert Sie, dass aufgrund der anhaltenden Bedrohung der Ausbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19) und der äußerst ungünstigen epidemiologischen Situation in Moskau gemäß Beschluss Nr. 1 des Chefsanitätsarztes vom 15.06 /2021 sollten nicht weniger als 60% der Bürger der Gesamtzahl der Beschäftigten in Organisationen, die Dienstleistungen erbringen, geimpft werden. Dieser Beschluss gilt für Tätigkeitsbereiche wie: Handel, Gemeinschaftsverpflegung, Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen und Energie, Kosmetik- und Haushaltsdienstleistungen, Verkehr, Bildung, Gesundheitswesen usw.
Um den Beschluss umzusetzen, müssen die Leiter von Organisationen und Einzelunternehmern, die in Moskau tätig sind, bis zum 15.07.2021 Impfungen für Arbeiter mit der ersten Komponente oder einem Einkomponenten-Impfstoff und bis zum 15.08.2021 – mit der zweiten Komponente des Impfstoffs organisieren in der Russischen Föderation registriert. Um die Erfüllung der Anforderungen zu überprüfen, müssen juristische Personen und Einzelunternehmer Informationen gemäß dem Formular Nr. 2 veröffentlichen, das dem Erlass des Bürgermeisters von Moskau Sergey Sobjanin beigefügt ist. über die obligatorische Impfung Nr. 32-UM vom 16. Juni 2021 während des angegebenen Zeitraums auf der offiziellen Website der Moskauer Regierung.
Gleichzeitig können Arbeitnehmer, die Kontraindikationen für den Impfstoff haben oder die das Coronavirus hatten und eine Immunität haben, die Impfung loswerden. Im ersten Fall benötigen Sie eine Bescheinigung der Klinik über das Vorliegen von Kontraindikationen und im zweiten Fall das Ergebnis des Antikörpertests.
Um den neuen Impfvorschriften zu entsprechen, empfehlen wir Arbeitgebern:
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