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Sterngoff Newsletter 08_20: KMU und konzerninterne Dienstleistungen

01.08.2020
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere neue Dienstleistung für die Eintragung von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in das Register der KMU (kleine und mittlere Unternehmen) erfolgreich implementiert wurde. Alle Unternehmen, die uns kontaktiert haben, wurden am 10. August 2020 in das Register eingetragen und können bereits ab dem 1. August 2020 bei der Leistung von Versicherungsbeiträgen Vorteile nutzen (Schreiben des Föderalen Steueramts Nr. BS-4-11/7300@ vom 29.04.2020).

Wir möchten Sie daran erinnern, dass unsere Wirtschaftsprüfer diesen Status jährlich bestätigen müssen, eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Vom 1. bis 5. Juli übermitteln wir als Wirtschaftsprüfungsunternehmen jedes Jahr Informationen an das Register, nachdem wir die Angaben der russischen Gesellschaft und der Holdinggesellschaft überprüft haben. Wie unsere Erfahrung gezeigt hat, muss man im nächsten Jahr die Dokumente der ausländischen Holdinggesellschaft im Voraus bereithalten.

Besondere Aufmerksamkeit möchten wir auf das neue Schreiben des Föderalen Steueramts bezüglich der konzerninternen Dienstleistungen vom 06.08.2020 Nr. SchJu-4-3/12599 lenken. Bei der Analyse von konzerninternen Dienstleistungen werden nun die Steuerbehörden feststellen, ob sie tatsächlich erbracht wurden, sowie Nachweise zur Verhinderung von Doppelaufwendungen für ähnliche Dienstleistungen prüfen. Darüber hinaus wird auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit dieser Aufwendungen geachtet.

Wir empfehlen Ihnen, dieses Schreiben einzusehen: (https://www.nalog.ru/rn77/about_fts/about_nalog/9973064/).