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Über die Beschränkungen für ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

23.05.2021
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Regierung der Russischen Föderation beschlossen hat, den Zugang zu Informationen inländischer Unternehmen auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und einzelne Wirtschaftsprüfer, die von ausländischen Staatsbürgern und Unternehmen kontrolliert werden, zu beschränken.

Die neuen Regeln werden durch den entsprechenden der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2021 Nr. 622 geregelt. Gemäß diesem Beschluss sollten den oben genannten Personen und Gesellschaften keine Informationen gemäß den einschlägigen Gesetzen bereitgestellt werden, wenn geprüfte Unternehmen Emittenten von Wertpapieren sind und konsolidierte Jahresabschlüsse erstellen. Darüber hinaus unterliegen Banken und Kreditinstitute, spezialisierte Verwahrstellen und Versicherer, nichtstaatliche Pensionsfonds oder Verwaltungsgesellschaften, die Altersvorsorgegelder anlegen. Außerdem wurde Ausländern die Möglichkeit verweigert, Prüfungen in Mikrofinanzunternehmen, Clearingfirmen, in Einzelhandelsketten durchzuführen, und natürlich ist ihnen die Zusammenarbeit mit Unternehmen der Staatsverteidigungsindustrie untersagt.