Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass im Föderalgesetz vom 24. Februar 2021 Nr. 19-FZ „Über Änderungen des Gesetzbuches für Verwaltungsverstöße der Russischen Föderation“ Artikel 13.11 des Verwaltungsgesetzbuches der Russischen Föderation geändert wurde, die die Verwaltungshaftung für Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation im Bereich personenbezogener Daten Verschärft.
Im Zusammenhang mit den Änderungen sieht die Haftung keine Möglichkeit mehr vor, eine Verwarnung anzuwenden, und die Höhe der Geldbußen für alle Personen einer Ordnungswidrigkeit wurde verdoppelt.
So kann das Unternehmen beispielsweise mangels schriftlicher Zustimmung mit einer Geldstrafe von bis zu 150.000 Rubel belegt werden. Eine strikte Neuerung ist auch der Ausschluss der Warnung als eine Art Verwaltungsstrafe aus Art. 13.11 des Verwaltungsgesetzbuches der Russischen Föderation.
Änderungen an Teil 1, Art. 4.5 des Verwaltungsgesetzbuchs sieht eine Verlängerung der Verjährungsfrist von 3 Monaten auf 1 Jahr vor, um die administrative Verantwortung für Verstöße gegen die Rechtsvorschriften im Bereich personenbezogener Daten zu übernehmen. Die Änderungen wurden ab dem 27. März 2021 wirksam.
Quelle: Föderalgesetz vom 24. Februar 2021 Nr. 19-FZ „Über Änderungen des Gesetzbuches für Verwaltungsverstöße der Russischen Föderation.“
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