Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir informieren Sie, dass am 07.04.2020 das Föderale Gesetz vom 7. April 2020 Nr. 115-ФЗ „Über die Eintragung von Änderungen in einzelne Rechtsvorschriften der Russischen Föderation in Bezug auf Unifizierung des Inhalts in Jahresabschlüssen staatlicher Körperschaften (Gesellschaften), Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie in Bezug auf Festlegung der Besonderheiten bei Regelung der korporativen Beziehungen im Jahre 2020 und über die Aussetzung der Bestimmungen einzelner Rechtsvorschriften der Russischen Föderation“ (nachstehend „Gesetz“) in Kraft getreten ist.
Mit diesem Gesetz werden bis und mit 31.12.2020 die Rechtsvorschriften des Föderalen Gesetzes „Über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ ausgesetzt, die eine obligatorische Durchführung der Jahresgeneralversammlungen spätestens vier Monate nach dem Ende des Finanzjahres vorschreiben (zweiter Satz im Teil 2 Artikel 34 des russischen GmbH-Gesetzes), und es wird festgelegt, dass im Jahre 2020 die Jahresgeneralversammlungen frühestens zwei und spätestens neun Monate nach dem Ende des Finanzjahres abzuhalten sind (Unterpunkt 2 Punkt 4 Artikel 12 des Gesetzes).
Demzufolge sind Jahresgesellschafterversammlungen im Jahre 2020 spätestens am 30.09.2020 durchzuführen.
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