„Sterngoff Audit“ verwendet Cookies (Dateien mit Daten zu früheren Besuchen der Website), um Dienste und Benutzerfreundlichkeit zu personalisieren. Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten ernst – lesen Sie die Bedingungen und Grundsätze ihrer Verarbeitung.

Aktionärstätigkeit verbundener Unternehmen - Neue Klarstellungen des Föderalen Steuerdienstes Russlands

28.05.2021
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Unser Team teilt Ihnen mit, dass der Föderale Steuerdienst am 12. Februar 2021 im Schreiben Nr. ШЮ-4-13 / 1749 @ zusätzliche Klarstellungen zur Steuerverwaltung der Ausgaben veröffentlicht hat, die russischen Unternehmen beim Kauf von konzerninternen Dienstleistungen entstehen. Mit diesen Ergänzungen wurde die Position des Föderalen Steuerdienstes vom 6. August 2020 („Zu bestimmten Fragen der Besteuerung von konzerninternen Dienstleistungen“ Nr. ШЮ-4-13 / 12599 @) folgerichtig fortgeführt und Ansätze zur Definition der Aktivitäten der Aktiengesellschaft etabliert.

In ihrem neuen Schreiben benennt das Föderale Steueramt die Hauptmerkmale der Aktionärstätigkeit und gibt Beispiele an, wobei sie in Aktivitäten zur Geschäftsplanung und -kontrolle sowie Aktivitäten im Zusammenhang mit der strategischen Führung der Gruppe unterteilt wird.

Warum ist diese Frage wichtig? Tatsache ist, dass der Aufwandsausgleich für Beteiligungstätigkeiten im steuerlichen Aufwand im Gegensatz zum Aufwand für Dienstleistungen nicht erfasst wird.

Dieses Schreiben gilt sowohl für internationale Unternehmensgruppen als auch für russische Holding-Gruppen.

Die Spezialisten der Sterngoff Audit unterstützen Sie in dieser Angelegenheit gerne, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail info@sterngoff.com