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Das Bestätigungsverfahren für den 0% MwSt.-Satz wird vereinfacht

18.05.2021
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Unser Team informiert Sie, dass das russische Finanzministerium am 29. April 2021 eine öffentliche Diskussion über einen Gesetzentwurf zur Änderung von Art. 165 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation. Dem Gesetz zufolge können Mehrwertsteuerzahler den Nullsteuersatz für die internationale Beförderung von Gütern auf See- oder Flussschiffen mit Dokumenten bestätigen, die keine MArkierung der Zollbehörden enthalten. Heute sind solche Markierungen erforderlich.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Plans zur Veränderung des Geschäftsklimas im Export von Waren und Dienstleistungen wurde das Verfahren zur Vereinfachung der Bestätigung des 0%-Mehrwertsteuersatzes eingeleitet.

Wenn der Gesetzentwurf genehmigt wird, treten die neuen Regeln am 1. Januar 2023 in Kraft, jedoch frühestens einen Monat nach der offiziellen Veröffentlichung des normativen Gesetzes und nicht vor dem ersten Tag der nächsten Mehrwertsteuerperiode.