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Elektronischer Personaldokumentenverkehr

29.01.2022
Frau Swetlana Pschenowa
Assistentin des Wirtschaftsprüfers

Ab dem 22.11.2021 treten Änderungen zum Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation in Kraft, die es den Arbeitgebern ermöglichen, den Personaldokumentenverkehr in elektronische Form (PEDV) umzusetzen (Föderationsgesetz  vom 22.11.2021 Nr. 377-FZ „Über die Änderungen zum Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation“).

Nun ist es erlaubt, fast alle Personaldokumente in elektronischer Form zu führen. Dabei müssen 5 Arten von Dokumenten in Papierform aufbewahrt werden: Anordnung über die Entlassung, Arbeitsbücher in Papierform, Informationen über die Arbeitstätigkeit, Unterweisungsblätter und das Protokoll н-1 über den Unfall.

Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Einführung von PEDV bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten. Fast alle Personaldokumente können derzeit in EDV umgesetzt werden, aber es ist wichtig, dies ordnungsgemäß in den internen lokalen Rechtsbestimmungen festzulegen, und unser HR-Audit-Experte wird Ihnen dabei helfen.

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie uns einfach eine E-Mail an info@sterngoff.com mit dem Betreff „Frage zum HR-Audit“.