Unser Team achtet darauf, dass die COVID-19 Impfung derzeit für bestimmte Tätigkeiten in einigen Regionen verpflichtend ist.
In Moskau z.B. müssen mindestens 80 Prozent der Beschäftigten von Unternehmen, die im Handel tätig sind, und hauswirtschaftliche Dienstleistungen erbringen, sich impfen lassen (Beschluss des Sanitätsoberarztes in Moskau Nr. 3 vom 19.10.2021).
Wir erinnern Sie auch daran, dass dem zur Organisation der Impfungen verpflichtete Unternehmen im Falle einer Verweigerung entweder eine Geldstrafe von bis zu 500 Tausend Rubel oder eine vorübergehende Aussetzung der unternehmerischen Tätigkeit für bis zu 90 Tage gemäß Teil 2 Artikel 6.3 OWiG RF drohen kann.
Die Folgen sind davon abhängig, ob Ihr Unternehmen zur Organisation der Impfungen verpflichtet ist.
Es sei daran erinnert, dass gemäß dem Beschluss des Sanitätsoberarztes vom 09.01.2002 Nr. MU 3.3.1.1095-02 nur Beschäftigte mit medizinischen Kontraindikationen die Impfung ohne Folgen verweigern können. Der Beschäftigte ist verpflichtet, dies mit einem ärztlichen Attest zu bestätigen.
Unser Team beantwortet gerne Ihre weiteren Fragen und gibt konkrete Empfehlungen für Ihren konkreten Fall. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter er@sterngoff.com, um Feedback zu Ihrem Problem zu erhalten.
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