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Unser Team erinnert an die Änderungen des Steuersatzes für Dividenden und Zinsen im Zusammenhang mit den Verträgen zu dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern, Malta und Luxemburg

05.04.2021
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Am 25. März 2020 kündigte Präsident Wladimir Putin in seiner Ansprache an die Bürger Russlands die Notwendigkeit an, das Doppelbesteuerungsabkommen anzupassen, um den Steuersatz für Einkommen in Form von Dividenden und Zinsen zu erhöhen. Er wies darauf hin, dass es notwendig ist, einseitig von den Vereinbarungen zurückzutreten, wenn die anderen Parteien die Bedingungen der Russischen Föderation nicht akzeptieren.

Gemäß den Änderungen, die am 09.08.2020 am Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern vorgenommen wurden, werden Dividenden und Zinsen, die von Russland für Kredite gezahlt werden, mit einem einheitlichen Steuersatz von 15% besteuert.

Ähnliche „zypriotische“ Änderungen wurden am 01.10.2020 an dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta vorgenommen. Die Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta betreffen auch nur Dividenden- und Zinserträge. Das Steuersystem für andere Einkommensarten wurde nicht geändert.

Ebenfalls am 30. Dezember 2020 wurde das Föderalgesetz Nr. 486-FZ zur Ratifizierung des Protokolls über Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Russischen Föderation und dem Großherzogtum Luxemburg veröffentlicht.

Das Protokoll, das Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Luxemburg vorsieht, ähnelt praktisch dem geänderten Protokoll des Doppelbesteuerungsabkommens mit Zypern.

  • Ein Vorzugssatz von 5% auf Dividenden kann erhalten:
  • institutionelle Anleger wie Pensionsfonds und Versicherungsinstitute;
  • Regierung und ihre politischen Unterabteilungen;
  • börsennotierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteile zu mindestens 15% im Umlauf sind, während der Anteil der direkten Beteiligung eines solchen Unternehmens an der zinszahlenden Organisation an 365 Kalendertagen mindestens 15% beträgt;
  • Zentralbank.

Die Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens betreffen nur Erträge in Form von Dividenden und Zinsen; Das Steuerregime für andere Einkommensarten hat sich nicht geändert. Lizenzgebühren für die Nutzung von Gegenständen des geistigen Eigentums werden nur im Staat des Empfängers des Einkommens besteuert.

Russland verhandelt derzeit mit den Niederlanden über eine ähnliche Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich der Erhöhung des Quellensteuersatzes für Dividenden und Zinsen auf 15%. Ähnliche Anfragen wurden in die Schweiz und nach Hongkong geschickt.

Wir werden weitere Änderungen überwachen und Sie darüber informieren.