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In der Zeitschrift "German Mittelstand in Russland. Ein Leitfaden zu Ihrem Geschäftserfolg" vom 19.02.2016 ist ein Artikel von Olga Grigoriewa erschienen

22.02.2016
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Anläßlich der Deutsch-Russischen Mittelstandskonferenz in Berlin am 19.02.2016, die der Entwicklung und Modernisierung des Business gewidmet war, hat der OWC-Verlag (OST-WEST-CONTACT-Verlag für Außenwirtschaft GmbH) zusammen mit der Deutsch-Russischen Außenhandelskammer in der RF die Zeitschrift “German Mittelstand in Russland. Ein Leitfaden zu Ihrem Geschäftserfolg” herausgegeben, Auflagenhöhe – 9.000 Exemplare.

Wir empfehlen Ihnen den Artikel unserer Geschäftsführerin Frau Olga Grigoriewa über das Investmentklima in Russland in Zeiten der Wirtschaftskrise, Vergünstigungen und Präferenzen für ausländische Investoren.

Markteinstieg in schwierigen Zeiten. Was deutsche Mittelständler im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerprüfung in Russland erwartet.

Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Investitionsgesetzgebung der Russischen Föderation an und ist für deutsche Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit in Russland aufnehmen wollen.

Die wirtschaftlichen und geopolitischen Bedingungen, die das Investitionsklima in Russland bestimmen, sind heute kompliziert. Trotz wirtschaftlichen Sanktionen, die einige Länder gegen Russland vorgenommen haben, bleibt die Zusammenarbeit mit westlichen Unternehmen sowie Umorientierung der russischen Wirtschaft von Rohstoffabhängigkeit auf Hightech-Entwicklung durch Heranziehen ausländischer Investoren das wichtigste Ziel Russlands. Das hat der Präsident W. Putin in seiner Botschaft an die Bundesversammlung der Russischen Föderation am 3.Dezember 2015 erklärt.

Schaffung eines günstigen Investitionsklimas ist eine Hauptaufgabe der Regierung der Russischen Föderation. Angesichts der planmäßigen Durchführung der Reformen wurden Registrierung der Unternehmen mit ausländischen Investitionen, ihre Lizenzierung, Zollabfertigung und Steuerbelastung liberalisiert. Durch Beschluss der Regierung der Russischen Föderation wurden Sonderwirtschaftszonen (SWZ) gebildet und Gebiete mit beschleunigtem Wirtschaftswachstum, Industrieparks mit Sonderzollregime in mehr als 36 Regionen Russlands geöffnet. Die Steuervergünstigungen in SWZ gelten für die ganze Dauer des Investitionsprojekts.

Alle russischen Gesetze, die ausländischen Investoren Vergünstigungen gewähren, bleiben unberührt und ohne jegliche Beschränkungen für ausländische Unternehmen auch bei Rubel-Verfall, einschränkenden Wirtschaftssanktionen und schwieriger geopolitischer Lage. Staatliche Garantien der Rechte der ausländischen Kapitalanleger, die ihre Tätigkeit in der Russischen Föderation ausüben, werden in dem Föderalgesetz Nr.160-FZ in der Fassung von 05.05.2014 erklärt. Dieses Gesetz regelt die Gründung der Tochtergesellschaften in der Russischen Föderation, ihrer Filialen und Vertretungen der ausländischen Unternehmen aufgrund ihrer staatlichen Registrierung. Die staatlichen Garantien für ausländische Investoren betreffen ihr Eigentumsrecht auf die von ihnen in der Russischen Föderation erworbenen oder neuentstandenen Immobilien. Das Gesetz gewährleistet das ausschließliche Recht auf Erwerbung der Grundstücke, die mit Immobilien des Investors bebaut sind. Auch fördernde Investitionen in Form der Steuerbegünstigungen für ausländische Unternehmen sind durch geltende Gesetzgebung geschaffen.

Am attraktivsten ist für ausländische Kapitalanleger die GMBH-Tochtergesellschaften mit 100% Auslandsanteil zu gründen. Diese Rechtsform beschränkt die Haftung von Gesellschaftern gegenüber den Geldgebern auf die Höhe ihrer Anteile am Stammkapital. Laut Regierungsverordnung der Russischen Föderation Nr. 883 werden die Waren (das Vermögen), die von den Gesellschaftern als Kapitalanteil der Unternehmen mit ausländischem Kapital nach Russland importiert werden, von dem Importzoll und Mehrwertsteuer befreit, sofern diese Waren (das Vermögen) nicht verbrauchsteuerpflichtig sind, zu Produktionsgrundfonds gehören und zur in den Gründungsunterlagen für die Bildung des Stammkapitals festgelegten Frist importiert werden.

Die Gründung der Filialen oder der Firmenvertretung eines Gebietsfremden in Russland bietet dem Investor eine Möglichkeit, die russische Gewinnsteuer um die Summe der gesamtwirtschaftlichen Kosten und (oder) Verwaltungskosten des ausländischen Unternehmens zu ermäßigen, unabhängig davon, ob sie in Russland oder im Ausland nach dem Sitz des ausländischen Unternehmens entstanden sind.

Die Garantie auf den Einsatz in der Russischen Föderation sowie auf die Währungsanweisung außerhalb Russlands des Einkommens, des Gewinns und anderer von dem ausländischen Investor rechtsmäßig in Russland erworbenen Geldmittel nach der im Gesetz festgelegten Steuern-und Abgabezahlung ist in dem Föderalgesetz “Über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation” vorgesehen. Der Investor darf sein Einkommen und Gewinn innerhalb Russlands zur Reinvestierung oder zu anderen gesetzkonformen Zwecken unbeschränkt zu verwenden.

Gemäß dem Steuergesetzbuch der Russischen Föderation (SGB RF) sind die Steuerprivilegien für ausländische Investoren festgelegt. Nach dem Artikel 7, falls ein internationaler Vertrag der Russischen Föderation die Bestimmungen über Steuern und Abgaben, die sich von den in SBG RF festgelegten Regeln und Normen unterscheiden, enthält, werden die Regeln und Normen der internationalen Verträge angewendet. Die Steuerbeziehungen mit Unternehmen mit deutschen Investitionen werden durch das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland von 29.05.1996 bestimmt. Laut dem Abkommen sind folgende Ausschüttungen von Einkünften eines Gebietsansässigen (Russland) zugunsten eines Gebietsfremden (Deutschland):

Tantiemezahlung

Das Mutterunternehmen darf den “Töchtern” – den Gebietsansässigen der Russischen Föderation sowohl ausschließliches, als auch nichtausschließliches Recht auf Benutzung des Warenzeichens sowie anderer Objekte des geistigen Eigentums auf dem Territorium der Russischen Föderation einräumen. In diesem Fall haben die russischen Tochtergesellschaften das Recht für die Benutzung des Warenzeichens der Muttergesellschaft Tantieme auszuzahlen. Die Kosten der Tochtergesellschaft für Tantiemezahlung lassen die Steuerbemessungsgrundlage der Gewinnsteuer abbauen, unabhängig davon, ob sie einem russischen oder ausländischen Unternehmen ausgezahlt wurden (Nebensätze 26 und 37 Abs. 1, Art. 264 SGB RF). Dabei muss der Warenzeichenlizenzvertrag bei dem Föderalen Dienst für intellektuelles Eigentum, Patente und Warenzeichen registriert werden.

Zinszahlung

Unter den Zinsen versteht man das Entgelt für Schuldforderungen jeder Art, einschließlich Fälle, wenn Forderungen durch Grundpfandrecht gesichert sind oder das Gesellschaftsrecht des Schuldners enthalten, sowie Einkommen von Staatsanleihen und Obligationen, einschließlich Prämien und Gewinne von Gewinnanleihen umfassen. Bußgelder und Strafen für die nicht termingerechte Erfüllung der Verpflichtungen gelten nicht als Zinsen.

Die Zinsen, die in Russland entstehen und von der Gesellschaft dem Investor gemäß den Kreditverträgen (Darlehensverträge) unabhängig von der Laufzeit des Vertrages zu zahlen sind, werden nur in Deutschland besteuert, sofern das Unternehmen, das Zinsen erhält, das Eigentumsrecht auf Zinsen hat.

Dividendenzahlung

Die Höhe der Dividendensteuer hängt von der Anteilgröße am Stammkapital zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in Russland ab. Die Höhe der Dividendensteuere darf 5% des Bruttobetrags der Dividenden nicht übersteigen im Falle wenn die Person, die das Eigentumsrecht auf Zinsen hat, ein Unternehmen ist, das mindestens über zehn Prozent Stammkapitals oder gebündelten Kapitals des Unternehmens, das Dividende zu zahlen hat, besitzt und der Kapitalanteil mindestens 80 000 Euro oder gleichwertige Summe in Rubel beträgt oder 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.

In dem Protokoll zum Abkommen werden den Unternehmen mit deutschen Investitionen zusätzliche Privilegien im Vergleich zu russischen Unternehmen angeboten. So ist es zwischen den Staaten vereinbart, dass der Zinsbetrag bei der Berechnung des steuerabzugspflichtigen Gewinns der Tochtergesellschaft in der Russischen Föderation unbegrenzt abziehbar ist, unabhängig davon, ob die Zinsen einer Bank oder einer anderen Person gezahlt werden und unabhängig von der Laufzeit des Darlehens (Kredits). Eine entsprechende Bestimmung gilt auch auf die Kosten für Werbung.

Viele Investoren, die ihre Geschäftstätigkeit durch Gründung der Tochtergesellschaften in Russland ausüben, haben in den Jahren 2014/15 nach praktischer Einschätzung der Möglichkeiten des russischen Marktes beschlossen, ihre eigene Produktion in Russland aufzunehmen. Bei dieser Beschlussfassung richten sich die Investoren nach folgenden wirtschaftlichen Faktoren:

  • Die Kosten für die Rohstoffbeschaffung in Russland sind erheblich niedriger, als das Angebot aus dem Ausland. Somit ist die Einsparung von Transportkosten für die Lieferung erzielt, sowie sichert den Abbau von Zollgebühren und Abgaben.
  • Die Produktion innerhalb der Sonderwirtschaftszonen ermöglicht eine maximale Anwendung aller Begünstigungen und Steuerprivilegien im Sinne der Gesetzgebung der RF.
  • Das Fehlen der mit Wechselkursschwankungen verbundenen Risiken beim Rohstoffeinkauf außerhalb der Russischen Föderation.
  • Wenn der Absatzmarkt umfangreich ist, wird der Preis für die mit deutschen Technologien und Know-how produzierten Waren wettbewerbsfähiger.
  • Der Anstieg des Marktpotenzials und neuer Chancen für die potentiellen Konsumenten.
  • Vorhanden preiswerter Arbeitskräfte für die Produktion.
  • Grenzen an Ländern der Zollunion (Belarus, Kasachstan) lassen die Absatzmärkte mit Anwendung der Vorzugsregime für Ausfuhr der hergestellten Waren in die GUS-Länder erweitern.

Russland verfügt über einen der größten inländischen Verbrauchermärkte. Laut dem Föderalen Dienst für Staatliche Statistik, belief sich die Bevölkerung des Landes am 30.12.2015 auf mehr als 146 Millionen. Nach Angaben des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands, hat der Handelsumsatz mit Deutschland im Jahre 2015 44,2 Mrd. Dollar betragen. Fast alle westlichen Unternehmen und globale Konzerne sind in Russland vertreten. Ungeachtet der globalen Krise, die vorübergehend ist, bleibt der russische Markt für Investoren attraktiv.