Mit dem Föderalen Gesetz vom 02.07.2021 Nr. 305-ФЗ sind ab 02.08.2021 wichtige Änderungen im Artikel 284 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation in Kraft getreten.
Die Änderungen betreffen praktisch alle Steuern, staatliche Gebühren und Versicherungsbeiträge.
Für Steueragenten gilt nach neuen Regeln unter anderem folgendes: wenn russische Steuerpflichtige Dienstleistungen bei ausländischen Gesellschaften erwerben, die gesonderte Betriebsstätten haben, wobei Dienstleistungen jedoch unmittelbar bei der ausländischen Muttergesellschaft gekauft werden, haben diese russischen Käufer als Steueragenten zu agieren und eine Mehrwertsteuer zu berechnen und zu zahlen.
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