Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Russland das nationale System zur Bestätigung erwarteter Warenlieferungen (SPOT). Das System wird vom Föderalen Steuerdienst verwaltet und soll die Einfuhr von Waren aus EAWU-Mitgliedstaaten im Straßentransport sowie die Zahlung indirekter Steuern vor der tatsächlichen Einfuhr in die Russische Föderation kontrollieren.
Für Unternehmen ist entscheidend, dass die Angaben zur Lieferung, die Sicherungszahlung und der QR-Code vor dem Grenzübertritt vorliegen müssen. Ohne ein korrektes Dokument über die bevorstehende Warenlieferung (DOPP) und die entsprechende visualisierte Verknüpfung kann der Warenimport eingeschränkt werden.
SPOT gilt für Waren, die aus EAWU-Staaten im Straßenverkehr eingeführt werden. Andere Transportarten sollen frühestens ab 2027 auf Grundlage einer gesonderten Entscheidung der Regierung der Russischen Föderation einbezogen werden.
Der Antragsteller übermittelt dem Föderalen Steuerdienst vorab ein DOPP. Darin werden Angaben zur Transaktion, zu den Waren, zum Frachtführer, zum Fahrzeug, zum voraussichtlichen Einfuhrdatum und zur Höhe der Sicherungszahlung gemacht. Nach Prüfung des Dokuments und Reservierung der Zahlung erzeugt das System einen QR-Code, der an den Frachtführer weiterzugeben ist.
Wichtig ist, dass die Einführung von SPOT mit einer Übergangsphase verbunden ist. Nach Angaben des Föderalen Steuerdienstes ist für Lieferungen aus Armenien, Kasachstan und Kirgisistan, die im Zeitraum vom 1. bis 30. Juni 2026 erfolgen oder geplant sind, keine Sicherungszahlung zu leisten. Für Lieferungen aus der Republik Belarus gilt unter den festgelegten Bedingungen eine gesonderte Befreiung bis zum 31. Oktober 2026.
Für Wareneinfuhren aus EAWU-Mitgliedstaaten ab dem 1. Juli 2026, mit Ausnahme der Sonderregelungen für Belarus, ist daher die Pflicht zur Sicherungszahlung zu berücksichtigen. Ab diesem Datum wird das Fehlen eines DOPP und eines QR-Codes zu einem wesentlichen Risiko für die Zulassung der Ware im Straßentransport.
Die Sicherungszahlung wird separat geleistet und gehört nicht zur einheitlichen Steuerzahlung. Der Föderale Steuerdienst hat hierfür den besonderen Haushaltsklassifizierungscode 182 1 04 03000 01 1000 110 sowie die Empfängerdaten INN 7727406020 und KPP 770701001 angegeben. Ein positives Guthaben auf dem einheitlichen Steuerkonto ersetzt die Zahlung nach den besonderen Angaben nicht.
Die Zahlung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Sie entfällt etwa für Waren, die von der Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern befreit sind, sowie in den unmittelbar durch das SPOT-Recht vorgesehenen Fällen. Für bestimmte Kategorien von Antragstellern, unter anderem Teilnehmer des Steuermonitorings, gelten ebenfalls besondere Ausnahmen.
Unternehmen sollten den Prozess zur Erstellung von DOPP, zum Datenaustausch mit Frachtführern und zur Kontrolle der Sicherungszahlungen frühzeitig einrichten. Außerdem sollte festgelegt werden, wer intern für die Berechnung der Zahlung, die rechtzeitige Übermittlung des Dokuments und die Weitergabe des QR-Codes an Fahrer oder Spediteur verantwortlich ist.
Interne Importanweisungen für Lieferungen aus der EAWU sollten aktualisiert, Vertragsbedingungen mit Lieferanten und Frachtführern geprüft und die SPOT-Sicherungszahlung von gewöhnlichen Steuerzahlungen über das einheitliche Steuerkonto getrennt werden.
Sterngoff Audit unterstützt Unternehmen bei der Analyse steuerlicher und prozessualer Risiken beim Warenimport, bei der Prüfung der Zahlung indirekter Steuern und beim Aufbau interner Kontrollen für die neuen SPOT-Anforderungen.
Der Beitrag basiert auf dem Föderalen Gesetz Nr. 101-FZ vom 17. April 2026 und den Erläuterungen des Föderalen Steuerdienstes Russlands zu SPOT.
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