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Ein Kontrahent hat das Protokoll nicht unterzeichnet — der neue Artikel von Frau Grigoriewa in der Zeitung „Ekonomika i shisn - Buchhalter“

09.11.2021
Herr Fjodor Winokurow
Assistent des Geschäftsführers. Assistent des Wirtschaftsprüfers.

In der Zeitung „ESH-Buchhalter“ (Beilage für Buchhalter zur Zeitung „Ekonomika i shisn“) Nr. 38 (9903) vom 30.09.2021 wurde im Abschnitt „Buchhaltern zur Hilfe“ ein neuer Artikel der Geschäftsführerin unserer Firma Frau Olga Grigoriewa veröffentlicht. Im Beitrag unter dem Titel „Kontrahent verweigert die Unterzeichnung des Übergabe-/Übernahmeprotokolls: wann soll man Steuern vom Ertrag berechnen?“ wird die Frage über die Besteuerung des Verkaufs in einer solchen Situation analysiert, wo der Auftragnehmer die Leistung erbracht und das Übergabe-/Übernahmeprotokoll an den Auftraggeber zur Unterschrift gerichtet hat, der Auftraggeber sich aber weigert dieses Protokoll zu unterzeichnen.

Diese Situation wird in Hinsicht auf die Gewinnsteuer und auf die Mehrwertsteuer untersucht, es werden gerichtliche und außergerichtliche Varianten für den Ablauf der Ereignisse in Betracht gezogen.

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft Nr. 38 der Zeitung „ESH-Buchhalter“. Vertraulich können wir Ihnen aber mitteilen, dass es nicht empfohlen wird, den Preis solcher Leistungen in der Steuerbemessungsgrundlage zu berücksichtigen. 

Sollten Sie mit einer ähnlichen Situation konfrontiert sein, können Sie Ihre Fragen an Frau Grigoriewa und unsere weiteren Spezialisten für Besteuerungsfragen an info@sterngoff.com mit dem Betreff „Frage an Steuerberater“ richten.

 

Zur Information: Ekonomika i shisn“ ist ein universelles Wirtschaftsmagazin für Business, das seit 1918 herausgegeben wird. „ESH-Buchhalter“ ist eine der thematischen Beilagen zur „Ekonomika i shisn“, die für praktizierende Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Steuerbeamte bestimmt ist. Offizielle Website – https://www.eg-online.ru/