Gemäß dem Gesetz wird die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ausgesetzt, bis die von ausländischen Staaten begangenen Verletzungen der wirtschaftlichen und anderen Interessen der Russischen Föderation beseitigt sind oder bis die Anwendung dieser DBA in Bezug auf die Russische Föderation beendet wird.
Quelle: Bundesgesetz vom 19.12.2023 Nr. 598-FZ „Über die Aussetzung der Anwendung einzelner Bestimmungen der internationalen Verträge der Russischen Föderation in Steuerfragen durch die Russische Föderation“
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