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Wie kann der Käufer einen für sich vorteilhaften Liefervertrag abschließen? Empfehlungen unserer Rechtsabteilung

27.01.2022
Herr Erich Rath
Rechtsanwalt-Partner

Unter Berücksichtigung der neuen Rechtspraxis hat unser Team 5 Punkte vorbereitet, die dem Käufer 2022 helfen werden, einen für ihn günstigen Liefervertrag abzuschließen.

Schauen wir uns genauer an?

1. Was muss im Vertrag festgelegt werden, damit der Lieferant für die Verzögerung doppelt zahlt?

  • Geben Sie im Abschnitt zum Zahlungsverfahren an, dass Sie eine Vorauszahlung zu den Bedingungen eines Lieferkredits leisten;

Der Lieferant muss dann für jeden Tag der Verzögerung einen bestimmten Prozentsatz zahlen, ebenso wie im Falle einer Vertragsstrafe, aber es ist nicht möglich, den Betrag für die Inanspruchnahme des Lieferkredits gemäß Artikel 333 des Zivilgesetzbuches zu kürzen. Nehmen Sie zum Beispiel eine Klausel in den Vertrag auf, dass die Anzahlung oder Vorauszahlung nach dem Liefertermin zu einem Lieferkredit wird. Die Praxis zeigt, dass die Gerichte diese Bedingungen positiv einschätzen.

  • Legen Sie den Zeitpunkt fest, ab dem Sie den Lieferkredit zu verzinsen beginnen.
  • Geben Sie die Höhe der Zinsen für den Lieferkredit an.
  • Fügen Sie eine Klausel über die Vertragsstrafe hinzu.

2. Wie erstellt man eine Lieferbedingung, damit man sie ablehnen und nicht bezahlen könnte?

  • Es ist notwendig, die Transportdienstleistungen des Lieferanten aus der Preisstruktur abzusondern. In diesem Fall bezahlt der Käufer die Lieferung erst bei Erbringung der Dienstleistung.

Begründung: Die Entscheidung des Schiedsgerichts für den Bezirk Moskau vom 02.04.2021 in der Rechtssache Nr. A41-45881/2019 besagt Folgendes:

Der Lieferant hat im Vertrag angegeben, dass die Transportkosten für die Warenlieferung in seinem Preis enthalten sind. Es gab auch eine Klausel, dass der Käufer das Recht hat, die Ware mit eigenem Transport auf eigene Kosten zu liefern. Der Käufer machte von diesem Recht Gebrauch und führte die Ware selbständig aus. Anschließend verlangte er mit einer Widerklage vom Lieferanten ungerechtfertigte Bereicherung einzuziehen. Das Gericht musste entscheiden, ob der Preis um die Transportkosten gemindert wurde. Zum ersten Mal haben die Gerichte positiv geantwortet. Als die Sache erneut geprüft wurde, wurde entschieden, dass sich aus dem Vertrag nicht ergibt, dass die Lieferart den Preis beeinflusst. Er wird daher nicht um die Transportkosten des Käufers gekürzt. Infolgedessen haben die Gerichte die Klage des Käufers abgewiesen.

3. Vereinbaren Sie die Vollständigkeit der Ware detailliert.

Aus der Entscheidung des Schiedsgerichts für den Bezirk Nordwest vom 30.06.2021 in der Sache Nr. A56-23647/2020 ergibt sich beispielsweise folgende Praxis:

Der Käufer verwies darauf, dass das Gerät Zusatzausstattungen enthielt, die ihm der Lieferant nicht überließ, und verlangte Minderung des Warenpreises wegen Unvollständigkeit. Die Gerichte haben die Klage abgewiesen und stellten fest: Aus dem wörtlichen Inhalt der Spezifikation und der Zeichnungen folgt nicht, dass diese Ausstattungen in den Kosten des Geräts enthalten waren.

4. Legen Sie die Strafen für die Nichterfüllung jeder Nebenpflicht fest.

Dies gilt für Verpflichtungen wie z.B. Aufhaltung der Beförderungsmittel beim Verladen, wenn der Lieferant keine Bankbürgschaft stellt oder keine Muster der Ware zur Verfügung stellt.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts für den Bezirk Moskau vom 25.06.2021 in der Rechtssache Nr. A40-193938/2020 weist uns darauf hin, dass im Vertrag die Bereitstellung von Mustern nicht zum Vertragsgegenstand gehört. Eine rechtliche Verantwortung für die Verletzung dieser optionalen Verpflichtung ist daher nicht gegeben.

5. Erweitern Sie die Liste der wesentlichen Produktmängel.

Eine solche Bedingung ist zulässig, da die Parteien das Recht haben, zusätzlich zu den in Artikel 475 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation festgelegten Kriterien andere Kriterien für die Wesentlichkeit von Produktmängeln festzulegen.

Aus der Entscheidung des Schiedsgerichts für den Bezirk Moskau vom 19.08.2021 in der Rechtssache Nr. A40-57593/2019 geht beispielsweise hervor, dass das Gericht den Betrag zurückerlangt hat, den der Käufer für die Ware bezahlt hat, da in der Gerichtsverhandlung bestätigt, dass das Gerät illegal importiert wurde und es keine Herstellerunterstützung gibt. Das Gericht wies darauf hin, dass es zwischen den Parteien im Vertrag zu keiner Einigung gekommen sei und die Ware ohne Gewährleistungs- und Serviceverpflichtungen des Herstellers übergeben worden sei.

Unsere Rechtsabteilung beantwortet gerne alle Fragen rund um die Praxis des Vertragsrechts in Ihrem Unternehmen. Senden Sie Ihre Frage an er@sterngoff.com und wir werden genaues und qualitativ hochwertiges Feedback geben.