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Das Finanzministerium hat über die Besonderheiten des Inkrafttretens des Abkommens über die Durchführung der Prüfungstätigkeit im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion informiert

24.01.2024

Nach Abschluss der innerstaatlichen Verfahren in Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland trat am 25. Dezember 2023 das Abkommen über die Durchführung der Prüfungstätigkeit im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion, einschließlich auf dem Territorium der Russischen Föderation, in Kraft.
Quelle: Website des Finanzministeriums Russlands, Informationsmitteilung des Finanzministeriums Russlands vom 27.12.2023 Nr. ИС-аудит-68 „Neues in der Wirtschaftsprüfergesetzgebung: Fakten und Kommentare“

Quelle: SRO AAS