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Föderaler Standard der Rechnungslegung 25/2018. Die Erfassung der Mietverhältnisse ändert sich

01.02.2022
Frau Swetlana Pschenowa
Assistentin des Wirtschaftsprüfers

Ab der Berichterstattung für 2022 ist der neue Föderale Standard der Rechnungslegung 25/2018 „Buchhalterische Erfassung von Mietverhältnissen“ anzuwenden.

Dieser Standard sollte von allen Organisationen angewendet werden, die Verträge im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Eigentum zur vorübergehenden Nutzung abgeschlossen haben.

Betrachten wir die wichtigsten Neuerungen:

  • Nach dem neuen Standard muss der Mieter das Mietobjekt als Nutzungsrecht am Vermögensgegenstand ansetzen;
  • Gleichzeitig mit dem Vermögensgegenstand ist eine Mietverbindlichkeit (der Betrag der zukünftigen Mietzahlungen über die gesamte Laufzeit des Mietverhältnisses) anzusetzen;
  • Zukünftige Zahlungen auf Verpflichtungen sind unabhängig von der Laufzeit des Mietverhältnisses abzuzinsen;
  • Und so weiter.

Um zum Föderalen Standard der Rechnungslegung 25/2018 zu wechseln, muss man für jeden Vertrag separat eine Entscheidung treffen.

Organisationen müssen ab der Berichterstattung für 2022 auf die Rechnungslegung nach dem neuen Standard umstellen, aber Sie können bereits jetzt mit der Nutzung des Föderalen Standards der Rechnungslegung beginnen. Die Hauptsache ist, die Entscheidung in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden festzulegen. 

Das Team von „Sterngoff Audit“ unterstützt Sie gerne bei der Entwicklung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und den erforderlichen Berechnungen im Zusammenhang mit der Anwendung neuer Standards. Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen per E-Mail info@sterngoff.com.