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Föderaler Standard der Rechnungslegung 26/2020: Wir erfassen Kapitalanlagen neu

30.01.2022
Frau Swetlana Pschenowa
Assistentin des Wirtschaftsprüfers

Seit 2022 ändert sich erheblich das Verfahren zur buchhalterischen Erfassung von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit dem neuen Föderalen Standard der Rechnungslegung 26/2020 „Kapitalanlagen“ (Anordnung des Finanzministeriums Russlands vom 17.09.2020 Nr. 204н).

Betrachten wir die wichtigsten Neuerungen:

  • Der neue Standard regelt die Voraussetzungen für die buchhalterische Erfassung von Kapitalanlagen;
  • Kapitalanlagen umfassen nur solche Kosten, die mit Sachanlagen verbunden sind, nämlich mit deren Anschaffung, Schaffung, Verbesserung oder Wiederherstellung. Darüber hinaus umfassen Kapitalanlagen jetzt Reparaturen und Instandhaltung von Sachanlagen;
  • Der Zeitpunkt der Erfassung von Kapitalanlagen wurde bestimmt;
  • Nun werden geschätzte Verbindlichkeiten in die Kosten der Kapitalanlagen einbezogen;
  • Und so weiter.

Alle Organisationen, mit Ausnahme von Haushaltsorganisationen, sollten den neuen Standard anwenden. Organisationen, in denen die Buchführung nach dem vereinfachten System erfolgt, dürfen wiederum einige der Bestimmungen des neuen Standards nicht anwenden.

Außerdem müssen für 2022 entsprechende Änderungen an den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen werden.

Wenn Sie Fragen zur Umstellung auf den neuen Standard haben, können Sie uns diese per E-Mail info@sterngoff.com stellen und unsere Spezialisten werden Ihnen umgehend antworten.