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Änderungen im Arbeitsrecht im Jahr 2022

28.01.2022
Frau Swetlana Pschenowa
Assistentin des Wirtschaftsprüfers

Unsere Wirtschaftsprüfer informieren Sie über einige arbeitsrechtliche Änderungen im Jahr 2022:

  • Der Mindestlohn wird auf 13.890 Rubel pro Monat steigen. Das entsprechende Gesetz trat am 01.01.2022 in Kraft. Zuvor betrug der Mindestlohn 12.792 Rubel.
  • Ab dem 01.01.2022 werden Krankenscheine elektronisch ausgestellt (Föderationsgesetz Nr. 126-FZ vom 30.04.2021 „Über die Änderung bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation in Bezug auf die Sozialpflichtversicherung“).