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Rede der Generaldirektorin von „Sterngoff Audit“ Olga Grigoriewa im Rundfunk Business FM zum Thema des möglichen Verzichts auf 3-NDFL-Erklärung

22.11.2021
Herr Fjodor Winokurow
Assistent des Geschäftsführers. Assistent des Wirtschaftsprüfers.

Die in den Geschäftskreisen weit bekannte Rundfunkstation Business FM hat an die Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Generaldirektorin von „Sterngoff Audit“ Olga Grigoriewa eine Bitte gerichtet, den möglichen Verzicht des Föderalen Steuerdienstes auf die Steuererklärung nach dem Formular 3-NDFL zu kommentieren, der in dem letzten Interview von dem Leiter des Föderalen Steuerdienstes Daniil Egorow verkündet wurde.

 

Nachfolgend wird ein Auszug aus ihrem Kommentar angeführt:

Die 3-NDFL-Erklärung wird immer abgegeben, wenn man einen Freibetrag beantragt. In der Regel geht es um einen Vermögensfreibetrag bei dem Kauf einer Wohnung oder dem Erwerb einer Wohnung mit der Hypothek, wenn man zum Freibetrag für Hypothekenzinsen berechtigt ist. Die verbreitetste Leistung bei uns ist auch das 3-NDFL-Formular für ärztliche Behandlung. Außerdem soll das 3-NDFL-Formular immer bei dem Verkauf des Autos abgegeben werden, das sind wohl die bürgerlichen und einfachen Dinge. Die Aufhebung dieses Formulars würde sicher die Aufhebung der bürokratischen Schlepperei fördern, die jetzt mit der Abgabe der Erklärungen erfolgt. Meiner Meinung nach erleichtert es das Leben sowohl der Steuerdienstbeamten, als auch der natürlichen Personen. Ich bin immer für Aufhebung von Bürokratie. Zumal transformiert sich unser Land zurzeit: [wir arbeiten] teilweise entfernt, teilweise aus dem Haus, online, und die Menschen haben nicht immer eine Möglichkeit mit ihren Unterlagen zu den Beratern zu kommen, um Ausfüllen der Erklärung zu bitten, denn nicht alle verstehen die Erklärungszeilen. Die Erklärung ist bei uns gewöhnlich in einer komplizierten Form erstellt, man soll diese Zeile, dann jene Zeile ausfüllen, den Ort angeben, die Erwerbsdaten anführen. Die Erwerbsdaten der Immobilien werden aber jetzt im Immobilienregister eingetragen, diese Informationen sind also vorhanden und für Steuerbehörden zugänglich.